AGB


 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Angebote und Aufträge

Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden oder wenn eine Rechnung erteilt ist.

 

2. Vertragsänderung und Rücktritt

Die Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten. Nach Kaufabschluss eintretende Zoll- und Steuererhöhungen oder sonstige Abgabenerhöhungen gehen zu Lasten des Käufers, auch wenn der Preis verzollt oder versteuert vereinbart ist. Im Falle von höherer Gewalt (Krieg, Streik, Naturkatastrophen und anderen) wird der Verkäufer von der Leistung frei. Bei Frostgefahr oder Hitze ist der Verkäufer berechtigt, vor oder nach den gewöhnlichen oder vereinbartem Liefertermin zu liefern. Nichterfüllung unserer Zahlungsbedingungen, Widerruf oder Nichteinlösung von Bankeinzügen, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln - auch Dritten gegenüber- berechtigen uns, von allen bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

3. Transport

Sämtliche Preise verstehen sich jeweils rein netto; ab Fertigungs- und Logistikzentrum Grafschaft-Gelsdorf. Kosten für Transport, Versicherung und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Wir versenden unsere Waren (ein Paket kann bis zu 31,50 Kilo gepackt werden) mit einem Paketdienst oder mit Spedition. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen sämtliche Fracht- und Zollbelege zur Verfügung zu stellen und haftet für alle Schäden (z. B. Fracht- und Zolldifferenzen), die aus der Unterlassung dieser Verpflichtung entstehen. Die Wahrung der Rügelisten gegenüber dem Transporteur ist Sache des Bestellers. Ab einem Mindest- Netto Auftragswert von 800 € ist eine frachtkostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands möglich.

 

4. Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte, d. h. Mängelrügen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Der Käufer hat die betroffenen Partien nach Art und Anzahl schriftlich anzuzeigen und an uns zurückzusenden, andernfalls er seine Gewährleistungsrechte wegen solcher Mängel verliert. Die beanstandete Ware wird nach unserer Wahl durch Umtausch oder Gutschrift ersetzt. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir verpflichtet, Waren gleicher Sorte nachzuliefern. Sind Waren gleicher Sorte bei uns nicht oder nicht in ausrechendem Umfang vorrätig, kann der Käufer insoweit die Wandlung erklären: wir können bezüglich der nicht lieferbaren Waren den Rücktritt bzw. den Teilrücktritt erklären. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, soweit ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Gewähr für Haltbarkeit von im Fass, Cubitainer oder in sonstigen Behältnissen bezogenen Waren kann nicht übernommen werden. Schwankungen in der Konsistenz z. b. von Balsamico Essigen sind auf Temperaturschwankungen zurückzuführen und kein Grund zur Beanstandung. Bei Verkäufen für spätere und sukzessive Abnahme sind wir berechtigt, die Lieferung aus eintreffenden Partien vorzunehmen, wobei kleine Qualitäts- und Farbschwankungen keine Mängel sind.

 

5. Zahlung

Bei Neukunden gilt beim Erstkauf Vorkassenzahlung. Bei Auslandskunden ist Vorkasse generell erforderlich. Bei einem Bankprotest fallen 16 € Protestkosten zusätzlich an. Wir arbeiten mit Bankeinzugsverfahren, wobei 3 % Skonto bereits auf die Produkte kalkuliert ist. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet. Vor vollständiger Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge aus laufenden Beträgen sind wir zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet, ohne dass der Käufer hierdurch von der Abnahmepflicht entbunden ist.

 

6. Abruf

Bei Abruf gekaufter Ware muss längstens innerhalb von 6 Monaten vom Tage des Kaufabschlusses oder nach besonderer Vereinbarung abgenommen werden. Bei Waren, die nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen werden, sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung der noch nicht abgenommenen Mengen zu verlangen oder nach unserer Wahl nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Androhung der Rechtsfolgen die weitere Lieferung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Im ersten Fall sind wir berechtigt, dem Käufer bei Überschreitung der Bezugsfristen Kosten für die Lagerhaltung und Schwund zu berechnen, und zwar 0,75 % pro Monat von Waren- und Abgabenbetrag.

 

7. Beendigung des Vertrages

Bis zur vollständigen Zahlung unseres aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer herrührenden Guthabens behalten wir uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor (Saldovorbehalt). Für den Fall, dass die Waren vom Käufer verarbeitet oder mit seinen Waren vermischt werden, überträgt uns der Käufer bereits hiermit das Eigentum an der entstehenden Ware sicherungshalber, und es gilt als vereinbart, dass der Käufer diese Ware unentgeltlich verwahrt und lagert. Werden mit unseren Waren andere Waren, die im Eigentum Dritter stehen, verarbeitet oder vermischt, dann entsteht für uns Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der anderen Waren. Der Käufer ist berechtigt die Ware oder das unter ihrer Verwendung hergestellte Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt hiermit die von ihm für den Fall der Weiterveräußerung erworbenen Forderung gegen seine Abnehmer sicherungshalber an uns ab, bleibt jedoch berechtigt, dieselben einzuziehen, solange er sich nicht im Verzug befindet. Sind wir Miteigentümer der weiter veräußerten Ware, dann wird hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Wertes unseres Miteingentumanteiles zu den anderen Miteigentumsanteilen abgetreten. Sollte die Ware von Dritten gepfändet werden, so ist der Käufer verpflichtet, uns dies unverzüglich anzuzeigen. Wir verpflichten uns, die durch den Eigentumsvorbehalt, den Verarbeitungsvorbehalt oder die Vorausabtretung geschaffenen Sicherheiten freizugeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen gegenüber dem Käufer um mehr als 25 % übersteigt. Wir sind berechtigt den Übergang aller an uns abgetretenen Rechte den Drittschuldnern anzuzeigen und jede geeignete Auskunft, insbesondere Doppel der Rechnungen von dem Schuldner zu verlangen. Wir behalten uns vor, nach unserem Ermessen Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an uns oder einen von uns benannten Dritten zu verlangen.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung, auch für Schecks, ist das zuständige Gericht am Sitz der Gesellschaft.

 

9. Abweichungen

Abweichungen von vorstehenden Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit aller übrigen nicht.